Anträge

Vorschlag der FDP Fraktion zum Workshop "Ortsmitte" (Neubiberg, 29.11.2008)

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Grundsätzlich sind sowohl eine Bebauung zu Einzelhandelszwecken, als auch zu anderen Gewerbezwecken sowie Mischformen möglich.
Für den Bebauungsplan 60b „Freiherr-von-Stengel-Straße“ (FvS) schlägt die FDP-Fraktion nach Abstimmung mit den FDP-Mitgliedern des Ortsverbandes vor:

1.    Keine Verlegung der FvS, weil bei einer Verlegung der Straße an das Bahngleis die südostwärtige Hälfte der FvS erhalten bleiben müsste, um den Kfz-Zugang zu den daran gelegenen Grundstücken zu gewährleisten. Eine Doppelführung der Straße würde das Baugrundstück in der südostwärtigen Hälfte von ca. 35m auf ca. 25m verschmälern und eine großzügige Bauanlage unmöglich machen.

2.    Im Falle einer Entscheidung für ein Einzelhandelszentrum: Ausbau der FvS als zweispurige Straße, um ausreichende Zufahrtsmöglichkeiten zu den zu bebauenden Grundstücken sicherzustellen. Gemäß dem Schall-Emissionsgutachten ist die Lärmbelästigung für das angrenzende Wohngebiet (insbesondere der Tannenstraße) bei einem zweispurigen Ausbau geringer als bei der derzeitigen Einbahnstraße.

3.    Bau eines Einkaufszentrums nur, wenn sichergestellt ist, dass dadurch ein den unter Raum- und Parkplatznot leidenden Hauptstraßengeschäfte „Tengelmann“ (wegen hohen Verkehrsaufkommens ohne Getränkemarkt) und „Rossmann“  vergleichbares Geschäft angesiedelt, und so langfristig die Ortsmitte erhalten werden kann. Die Ansiedelung von Harddiscountern (Aldi/ Lidl) wird abgelehnt, die Ansiedelung von Softdiscountern (etwa Norma/ Plus) skeptisch betrachtet.

4.   Die Zufahrt zum eventuellen Einkaufzentrum sollte über den Bahnhofsplatz und der Ladeverkehr vom Bahnhofsplatz aus über die Bahngleisseite erfolgen (weniger Schall-Emission für das vorhandene Wohngebiet). Der Fußgängerzugang muss so angeordnet sein, dass er auf den Fußweg zur Hauptstraße hinführt.

5.    Bau der Tiefgaragen als halbversenkte Geschoße mit großzügigen Oberlichtern, um den Kunden/Besuchern die Scheu vor „Bunkergaragen“ zu nehmen. Keine Freiflächen-Parkanlagen: Außenstellplätze nur wie gemäß der Stellplatzordnung notwendig (keine Flächenvergeudung!).

6.    Umweltschutz:Heizung der Neubauten durch ein zentrales Blockheizkraftwerk, um eine möglichst umweltschonende Wärmeversorgung sicherzustellen. Bau möglichst großer, um 30° geneigter Dachflächen auf der Südwest Seite aller Neubauten und Installation von Sonnenkollektoren auf diesen Dachflächen.

7.    Hochwertige Schalldämmmaßnahmen an den dem S-Bahngleis zugewandten Gebäudeseiten (z. B. schweres Mauerwerk, schallisolierende Fenstersysteme, schalldämmend verglaste Südwest-Balkons), um die Nutzung der Neubauten trotz der nahen S-Bahnstrecke für Wohnungen, Arztpraxen, Büroräume, Unterrichtsräume usw. zu ermöglichen.

8.    Im Falle einer Entscheidung  für Wohnbebauung: Bevorzugter Bau so genannter barrierefreier Wohnungen, um den Bedarf an diesem - auch für jüngere Familien - in Neubiberg fehlende Wohnraum zu decken.

9.    Ein Gastronomie-Betrieb erscheint in erster Linie in Verbindung mit Bürobebauung sinnvoll.
 

Sicherung des Schulweges über die Wittelsbacherstraße durch Schulweghelfer (Neubiberg, 21.07.2008)

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Der Gemeinderat wird gebeten, zu beschließen:

„Auf der Wittelsbacherstraße wird in Höhe des Rathausplatzes eine Schulwegfurt (StVO §25 Abs. 3) durch weiße Strichmarkierungen auf der Fahrbahn und Anbringen von vier Hinweisschildern ´Verkehrshelfer´ (StVO Zeichen 356) an vorhandenen Pfosten eingerichtet (siehe Anlage), um den dort dringend erforderlichen Einsatz von Schulweghelfern zu ermöglichen.“

Begründung:

Zählungen von Schulweghelfern haben morgens in der Zeit von 07:25 bis 07:55 Uhr eine Frequenz von 216 Schülern und 145 Kraftfahrzeugen im Kreuzungsbereich Schopenhauer- , Wittelsbacherstraße und Rathausplatz ergeben. Die Wittelsbacherstraße muß dabei von den aus der Schopenhauerstraße kommenden Schülern im fließenden Verkehr überquert werden, wobei rad- und rollerfahrende Schüler die Wittelsbacherstraße zum Teil schräg überqueren, um über die nördliche Rathausplatzzufahrt zu der auf dem Schulgelände neueingerichteten Fahrradabstellanlage zu gelangen.
Der hier für die Schulwegsicherheit dringendst erforderliche Einsatz von Schulweghelfern – die sich dafür auch schon ausreichend bereit erklärt haben – war bisher nicht möglich, weil der polizeilich dafür vorausgesetzte gesicherte Übergang (Ampelanlage / Zebrastreifen / Fußgängerfurt) nicht vorhanden ist.
Dem Antrag entsprechende Schulwegfurten mit Schulweghelfern sind  in München-Waldperlach z. B. im ähnlichen Kreuzungsbereich Waldperlacher- / Liscow- /Eulenspiegelstraße seit längerem eingerichtet.
 
 

Einrichten von Kurzzeitparkplätzen an der Zwergerstraße neben den Fußgängertoren zur Universität der Bundeswehr (Neubiberg, 10.6.2006)

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Der Gemeinderat wird gebeten, zu beschließen:

„An der Zwergerstraße sind auf Höhe der zwei Fußgängertore zur Universität der Bundeswehr (UniBw) mindestens je ein Kurzeitparkplatz (Parkscheibe: 30 Minuten) einzu-richten. Dazu ist die Zwergerstraße zwischen der Äußeren Hauptstraße und dem Ortsteilbeginn Unterbiberg durch Berichtigen der Ortsbeschilderungen korrekt als (Inner-) Ortsstraße zu kennzeichnen.“
 
Begründung:
Die Zwergerstraße war zwischen der Äußeren Hauptstraße und dem Ortsteilbeginn Unterbiberg ursprünglich als Gemeindeverbindungsstraße eingestuft und ausgeschildert worden. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 19.09.2005 wurde dieses Straßenstück jedoch zur Ortsstraße abgestuft; die Ausschilderung als Gemeindeverbindungsstraße (Außerortsstraße) wurde jedoch beibehalten. Wegen dieser falschen Ausschilderung ist das Einrichten von Kurzzeitparkplätzen entlang der Umzäunung der UniBw nicht zulässig, sie ist umgehend zu korrigieren.
Die beantragten Kurzzeitparkplätze bei den Personentoren würden es den Studenten erlauben, kurzzeitig ihre Einkäufe in der Nähe ihrer Unterkünfte zu entladen und einen Lieferverkehr (z. B. Pizzaservice) unterkunftsnah zu realisieren.
Die Studenten verstehen meines Erachtens zu Recht nicht, dass ihnen die Gemeinde Neubiberg durch den offensichtlich unlogischen Status der Zwergerstraße und Holzbarrieren die Möglichkeit verwehrt, kurzzeitig in der Nähe ihrer Unterkunft zu parken. Im Sinne der von der Gemeinde angestrebten Integration des Studenten der UniBw sollte hier schnell Abhilfe geschaffen werden.
Im Übrigen erscheint mir zweckmäßig, dass die UniBw Lieferverkehr in ihr Gelände nicht zuläßt (mögliche Terroranschläge!) und den 3500 Studenten nicht erlauben kann, mit ihren Autos in den Unterkunftsbereich zu fahren.

Antrag zum Download
 

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